- (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen, Angebote und Lieferungen zwischen s_rq. — service request (Inhaber Jochen Brenneis, Ludwigstrasse 21, 63067 Offenbach, nachfolgend „s_rq“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“ oder „Teilnehmer“).
- (2) Das Leistungsangebot von s_rq umfasst insbesondere folgende drei Kernbereiche:
- a) Personalgestellung & Vermittlung: Bereitstellung von spezialisiertem Gastronomie- und Eventpersonal (z. B. Service Support, Bar & Mixology, Wein & Sommelier Service, Event-Teams und flexible Gastronomie-Unterstützung).
- b) Eventplanung & Realisierung: Konzeption, Planung und Durchführung von exklusiven Events, Corporate Experiences, Brand Activations, Tastings und Pop-up-Gastronomie.
- c) Schulungen & Digitale Produkte: Durchführung von Präsenz-Kursen, Gastro-Schulungen sowie Bereitstellung digitaler Informationsprodukte (z. B. Skripte, PDFs).
- (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, s_rq stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn s_rq in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
§ 2 Vertragsschluss & Online-Anfragen
- (1) Alle Angebote von s_rq – einschließlich der Darstellungen, Preisangaben und Kursbeschreibungen auf der Website www.s-rq.de – sind freibleibend und unverbindlich.
- (2) Die Übermittlung einer Anfrage über die Online-Formulare der Website (z. B. das Einsatz-Details-Formular für Unternehmen, das Event-Formular oder die Schulungsanmeldung) stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an s_rq dar, ein entsprechendes Angebot abzugeben.
- (3) Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn s_rq den Auftrag oder die Kursanmeldung durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail oder Post) bestätigt oder s_rq mit der tatsächlichen Erbringung der vereinbarten Dienstleistung beginnt.
§ 3 Besondere Bedingungen für Personalgestellung & Vermittlung
- (1) s_rq verpflichtet sich, für die Erfüllung des Vertrages sorgfältig ausgewähltes und für den jeweiligen Einsatzzweck qualifiziertes Personal bereitzustellen. Die konkrete Auswahl des Personals obliegt allein s_rq.
- (2) s_rq ist berechtigt, bereits eingeplantes Personal bei Vorliegen sachlicher Gründe (z. B. Krankheit, Unfall, kurzfristiger Ausfall) durch gleichwertiges, anderes Personal zu ersetzen. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz bestimmter Personen besteht nicht.
- (3) Das von s_rq bereitgestellte Personal wird entsprechend den im Vorfeld schriftlich vereinbarten Standards, Dresscodes und Erwartungen gebrieft. Der Kunde verpflichtet sich, dem Personal vor Ort die zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeit notwendigen Arbeitsmaterialien, Informationen und eine angemessene Einweisung zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Besondere Bedingungen für Eventplanung & Gastronomie-Konzepte
- (1) Bei Verträgen über Eventplanung, immersive Gastronomie-Erlebnisse, Caterings oder Brand Activations schuldet s_rq die Durchführung des Events gemäß dem individuell vereinbarten Leistungskonzept.
- (2) Der Kunde ist verpflichtet, s_rq die exakte und finale Personen-/Gästeanzahl spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Diese gemeldete Gästeanzahl gilt als Mindestgrundlage für die Abrechnung. Nachträgliche Erhöhungen der Gästeanzahl bedürfen der schriftlichen Zustimmung von s_rq und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
- (3) Sofern s_rq im Rahmen der Eventplanung Verträge mit externen Subunternehmern (z. B. Location-Miete, Technik-Verleih, spezielle Zulieferer) im Namen oder im Auftrag des Kunden abschließt, gelten zusätzlich die jeweiligen Geschäfts- und Stornierungsbedingungen dieser Drittanbieter.
§ 5 Besondere Bedingungen für Schulungen & Digitale Produkte
- (1) Die Anmeldung zu den von s_rq angebotenen Gastro-Schulungen und Kursen (z. B. Weinschulungen, Barkeeper-Kurse) ist verbindlich. Die maximale Teilnehmerzahl pro Kurs ist in der Regel beschränkt.
- (2) Wichtiger rechtlicher Hinweis (Disclaimer): Die von s_rq angebotenen Schulungen dienen ausschließlich der persönlichen und praxisorientierten Weiterbildung. Sie stellen keine offizielle Berufsqualifikation, keine staatlich anerkannte Bescheinigung und keinen Ausbildungsersatz für einen reglementierten Arbeitstitel in der Gastronomie dar.
- (3) s_rq behält sich das Recht vor, Schulungstermine bei Vorliegen unvorhersehbarer, von s_rq nicht zu vertretender Umstände (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren vollständig erstattet oder auf einen Alternativtermin umgebucht. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- (4) An digitalen Produkten (z. B. PDF-Skripten, Leitfäden), die als Download oder Add-on erworben werden, räumt s_rq dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur ausschließlich persönlichen Nutzung ein. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, kommerzielle Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist strikt untersagt.
§ 6 Stornierungs- und Rücktrittsbedingungen
- (1) Stornierungen, Rücktritte oder Terminverschiebungen durch den Kunden müssen zwingend in schriftlicher Form (per E-Mail oder Post) erfolgen.
- (2) Für Verträge im Bereich Personalgestellung und Eventplanung fallen bei einer Stornierung durch den Kunden folgende pauschalierte Stornierungsgebühren an, berechnet auf Basis der vereinbarten Gesamtsumme:
- – Bis 14 Tage vor dem geplanten Einsatz-/Veranstaltungsbeginn: kostenfrei.
- – 13 bis 7 Tage vor Einsatz-/Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung.
- – Ab 6 Tage vor Einsatz-/Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistung: 100 % der vereinbarten Vergütung.
- (3) Für verbindliche Buchungen von Präsenz-Schulungen gilt:
- – Eine Stornierung bis zu 14 Tage vor Kursbeginn ist kostenfrei möglich.
- – Bei einer Stornierung zwischen 13 und 3 Tagen vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr fällig.
- – Bei einer Stornierung ab 2 Tagen vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird die volle Kursgebühr (100 %) fällig. Der Teilnehmer ist berechtigt, ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
- (4) Beim Kauf von reinen digitalen Produkten (Downloads/PDFs) ist eine Stornierung oder ein Rücktritt nach Bereitstellung des Download-Links bzw. Versand des digitalen Produkts ausgeschlossen.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
- (1) Alle Preise auf der Website und in Angeboten verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- (2) Soweit nicht individuell anders vereinbart, sind Rechnungen von s_rq innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zur Zahlung fällig.
- (3) Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer separaten Mahnung bedarf. Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist.
§ 8 Haftungsbeschränkung
- (1) s_rq haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von s_rq oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen.
- (2) Für sonstige Schäden haftet s_rq nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht – eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von s_rq auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- (3) Für Schäden, die durch das bereitgestellte Personal während des aktiven Arbeitseinsatzes direkt beim Kunden oder an Gegenständen des Kunden verursacht werden, haftet s_rq nicht, es sei denn, s_rq fällt ein Verschulden bei der Auswahl des Personals zur Last (Auswahlverschulden). Nach der Übergabe des Personals unterliegt dieses der Weisungs- und Aufsichtspflicht des Kunden vor Ort.
§ 9 Urheberrechte & Markenschutz
Alle Inhalte der Website, Layouts, Bildmaterialien, Texte, Schulungskonzepte und die Marke „s_rq“ sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Verwendung in anderen digitalen oder gedruckten Publikationen durch den Kunden oder Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Jochen Brenneis nicht gestattet.
§ 10 Schlussbestimmungen & Gerichtsstand
- (1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen s_rq und dem Kunden ist Frankfurt am Main.
- (2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).